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Trainingsordnung

Allgemeines

Die Teilnahme an den Trainingsstunden ist nur Mitgliedern des Sporttauchclubs gestattet, oder Personen, die im Rahmen eines Probetrainings eine Mitgliedschaft anstreben.

Die Aufsichtspflicht für diese Personen im Rahmen des Trainings obliegt dem STC.

Die Verantwortung für die Ordnung im Bad und die Sicherheit des Übungsbetriebes während der Trainingszeit obliegt dem STC, vertreten durch den Leiter des Trainingsbetriebs. Die verantwortlichen Übungsleiter sind dem Badbetreiber schriftlich zu melden und müssen sich als solche ausweisen können. Das Training darf nur unter Aufsicht verantwortlicher Übungsleiter durchgeführt werden. Für die Aufsicht am Wasser sind Tauchlehrer, Trainer (mindestens TrC Tauchen) oder andere Personen einzusetzen, welche die Qualifikation eines Rettungsschwimmers (DRAS und Erste Hilfe) besitzen.

 

1. Trainingsfläche und Teilnehmerzahl

Freibad:

Dem STC werden während der öffentlichen Badezeit maximal zwei Bahnen zur Verfügung gestellt. Die Mindestteilnehmerzahl pro Übungsbahn wird mit fünf Teilnehmern festgelegt. Sind weniger als 5 Personen/Bahn anwesend, sind die Übungsstunden während des Badebetriebes auf einer Bahn durchzuführen. Außerhalb der Öffnungszeiten stehen dem STC alle Bereiche des Sportbeckens zur Verfügung. Zum Trainingsbetrieb nicht benutzbar sind das Erlebnisbecken und das Warmbecken, da zur Trainingszeit Reinigungsgeräte eingesetzt sind.

Hallenbad:

Der Trainingsbetrieb findet während der allgemeinen Öffnungszeiten statt. In Absprache mit der Bäderleitung stehen dem STC eine Langbahn im Sportbecken sowie das gesamte Sprungbecken zur Verfügung.

2. Trainingszeiten

Die Trainingszeit richtet sich nach dem, von der Bäderleitung im Einvernehmen mit dem STC aufgestellten Belegungsplan. Die für diese Vereinbarung gültige Benutzungszeit ist derzeit:

Freibad: Freitag 19:30 – 21:30 Uhr Hallenbad: Freitag 19:00 – 21:30 Uhr (Langbahn ab 19:30 Uhr) Während der Schulferienzeiten kann im Hallenbad kein Training stattfinden.

Trainings- und Benutzungszeiten können sich nach Vorgabe durch die Bäderleitung ändern. Aktuelle Zeiten werden auf der Vereinshomepage veröffentlicht.

Die Benutzungszeit gilt einschließlich des Umkleidens und des Duschens. Die Beckenbenutzungszeit endet ca. 20 Minuten vor Ende der Benutzungszeit.

Bei Gewitter entscheidet das Badpersonal darüber, ob die Benutzungszeit unterbrochen wird. Ein Anspruch auf Vollendung der Übungszeit nach einer Unterbrechung besteht nicht. Ist kein Badpersonal mehr anwesend entscheidet der verantwortliche Übungsleiter bei Gewitter über eine Fortsetzung des Trainingsbetriebes.

3. Aufsicht

Der STC ist für die geordnete und sichere Durchführung des Übungsbetriebes, insbesondere für die Wasseraufsicht und für die sachgemäße Behandlung der benutzten Bereiche des Bades sowie seiner Ausstattung und Geräte verantwortlich.

Der Badbetreiber stellt dem STC das Bad in ordnungsgemäßen Zustand zur Verfügung. Stellt der STC Mängel (baulich oder technisch) fest, hat er dies unverzüglich dem diensthabenden Schwimmmeister und anschließend dem Badbetreiber schriftlich mitzuteilen.

Der/die Übungsleiter, die für die Übungsstunden verantwortliche Aufsicht übernehmen, haben sich selbstständig mit den Sicherheits- und Rettungseinrichtungen des Bades vertraut zu machen.

Ein Mobiltelefon ist vom Übungsleiter mitzuführen, um im Notfall den verantwortlichen Schwimmmeister, während dessen Anwesenheit, zur Hilfe rufen zu können. Die entsprechenden Telefonnummern sind vom diensthabenden Bäderpersonal einzuholen.

Es ist sicherzustellen, dass ein funktionierendes Telefon bereitgehalten wird, um im Notfall die Rettungskette einleiten zu können.

4. Badbenutzung

Vor Trainingsbeginn muss sich der entsprechende Übungsleiter beim diensthabenden Schwimmmeister schriftlich anmelden. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt der Übungsleiter die Aufsicht für die Trainingsgruppe auf den Bahnen, bzw. zugewiesenen Bereichen.

Es muss ferner sichergestellt werden, dass keine unbefugten Personen am Übungsbetrieb teilnehmen

Die Aufbewahrung von Übungsgeräten in Räumen oder auf dem Gelände des Freibades – außerhalb des bestehenden Raumes des STC Burghausen - bedarf der Genehmigung des Badbetreibers.

Den Anordnungen der Beauftragten des Badbetreibers sind Folge zu leisten. Das Bad einschließlich aller benutzten Einrichtungen und Geräte ist pfleglich zu behandeln und nur seiner Bestimmung entsprechend sachgemäß zu benutzen. Alle beweglichen Geräte sind nach der Benutzung wieder an die dafür vorgesehenen Plätze zu bringen. Insbesondere sind Leinen, die während der öffentlichen Badezeit nicht benötigt werden, wieder aus dem Wasser zu nehmen.

Sind mehrere Benutzer gleichzeitig im Bad, ist jeder Benutzer verpflichtet, auf den anderen gebührend Rücksicht zu nehmen, um einen geordneten und sicheren Übungsbetrieb zu gewährleisten.

Nach der Benutzung sind sämtliche überlassene Räume und letztlich das Freibadtor vom Benutzer abzuschließen und die Beleuchtung auszuschalten. Der Badbetreiber behält sich vor Ansprüche für unnötig verursachten Stromverbrauch geltend zu machen.

Der STC erhält zum Zweck der Überlassung vom Badbetreiber gegen Unterschrift den Schlüssel der Schließgruppe GS 04 der u. a. die Benutzung für

  • Duschen (Herren und Damen)
  • Umkleiden (Herren und Damen)
  • Schwimmmeisterraum

ermöglicht.

Die Ausgabe der Schlüssel erfolgt an den verantwortlichen Übungsleiter. Eine Weitergabe an unberechtigte Dritte ist nicht zulässig. Bei Verlust der Schlüssel haftet der Benutzer für sämtliche Folgekosten.

 

 

5. Trainingsbetrieb

Den Anweisungen des Trainingsleiters ist Folge zu leisten. Der verantwortliche Trainingsleiter ist berechtigt, Personen aus triftigem Grund vom Training auszuschließen.

Tauchen mit Gerät:

Schnuppertauchen von Personen ohne gültiges Tauchsportabzeichen ist nur zulässig unter Aufsicht eines Tauchlehrers, Assistenztauchlehrers oder Trainers C (Fachbereich Tauchen). Der Aufsichtsführende muss hierbei im Wasser sein, eine Aufsicht vom Beckenrand aus ist nicht ausreichend. Kinder mit Tauchausbildung (Junior*, Junior**, Junior***) dürfen nur in Begleitung eines erfahrenen Tauchers (mindestens CMAS***) oder mit einem Erziehungsberechtigten mit Tauchbrevet (mindestens CMAS*) während des Trainingsbetriebs mit Gerät tauchen.

Apnoetauchen:

Apnoeübungen, insbesondere das Strecken- und Zeittauchen dürfen niemals alleine durchgeführt werden. Aus Sicherheitsgründen muss immer für eine Aufsicht zum Schutz des Übenden vor Ertrinken nach Bewusstseinsverlust gesorgt sein.


Michael Faatz